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Corona Regeln zur MWSt

Corona


In Deutschland gab es während der Corona-Zeit mehrere temporäre Umsatzsteuerregelungen für die Gastronomie.

1. Allgemeine Corona-Mehrwertsteuersenkung (alle Branchen)

Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020:

Normaler Satz Corona-Satz
19 % 16 %
7 % 5 %

Das galt grundsätzlich für fast alle Waren und Dienstleistungen.


2. Sonderregelung für Gastronomie / Speisen

Für Speisen im Restaurant (nicht Getränke) galt zusätzlich eine verlängerte Reduzierung.

Zeitraum

01.07.2020 bis 31.12.2023

Steuersätze für Speisen

Zeitraum MwSt. auf Speisen
bis 30.06.2020 19 %
01.07.2020 – 31.12.2020 5 %
01.01.2021 – 31.12.2023 7 %
ab 01.01.2024 wieder 19 %

Getränke

Getränke waren fast immer anders behandelt:

Zeitraum Getränke
bis 30.06.2020 19 %
01.07.2020 – 31.12.2020 16 %
ab 01.01.2021 wieder 19 %

Wichtig für Kassensysteme / DSFinV-K

Gerade 2020/2021 gab es dadurch viele Mischfälle:

  • Speisen = 5 % bzw. 7 %
  • Getränke = 16 % bzw. 19 %
  • TakeAway teilweise dauerhaft 7 %
  • Inhouse vs. Außer-Haus unterschiedlich
  • Umbuchungen / moveItem / Tischwechsel problematisch

Deshalb tauchen in alten Journalen häufig diese Werte auf:

Wert Bedeutung
5,00 Corona-Reduzierung 2020
7,00 reduzierte Gastro-Speisensteuer
16,00 temporärer Corona-Regelsatz
19,00 normaler Regelsatz

Deine Beispielzeile vom 10.05.2021 mit 7,00 passt daher zeitlich exakt zur reduzierten Gastro-Steuer für Speisen.

EPSON Drucker Red Direktive ab August - Jetzt dringend Treiber updaten!

Dringende Druckertreiber-Updates wegen RED-Richtlinie erforderlich!

Alle Geräte mit eingebauter Funktechnologie, die ab dem 01.08.2025 in den europäischen Markt importiert werden, müssen Vorgaben zur Cyber-Sicherheit aus dem Funkanlagengesetz einhalten. Da viele Epson Produkte Bluetooth, LAN oder Wi-Fi standardmäßig, bzw. optional unterstützen, wurden diese Drucker angepasst.

Dementsprechend besteht für Sie dringender Handlungsbedarf beim Update der Druckertreiber. Bitte beachten Sie, dass die ersten Geräte mit aktualisierter Firmware kurz vor der Auslieferung stehen und somit nur funktionieren werden, wenn ein Treiber-Update vorgenommen wird.

Je nachdem, wie Sie die Drucker ansteuern, sind darüber hinaus weitere Schritte erforderlich.

Folgende Modelle sind betroffen:

✔ TM-T88VII

✔ TM-m30II/TM-m30III-Serie

✔ TM-m50/50II

✔ TM-P20II + TM-P80II

✔ TM-T20IV (Ethernet-Modell)

✔ TM-H6000VI

✔ TM-L100 (Ethernet-Modell)

Bei Fragen bucht bitte einen Support! (Kostenpflichtig)


https://www.tuvsud.com/de-de/dienstleistungen/produktpruefung-und-produktzertifizierung/red-richtlinie

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu

erstatten.


d.h. Die Anmeldung kann bis zum 31.7.2025 erfolgen!

Supportaufwand ca. 1 Stunde

Voraussetzung Gültige ELSTER Anmeldung

Benötigte Informationen der roc.Kasse Kassenanmeldung

Datei:FAQ-Ausfuellanleitung.pdf

Datei:2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf

Häufige Abstürze der roc.Kasse

aktuell liegt dies meist das der Speicher des iPAd vollläuft.

Ursache: Die vielen .tar Dateien auf dem iPad.

Erste Abhilfe: alte *.tar Dateien vom iPad entfernen.

Ab der roc.Kasse 1.42 - 2019 kann in den Einstellungen ein Wert definiert werden um automatisch beim Tagesabschluss ältere .tar Dateien zu entfernen.

Hinweis: Einstellungen - Mehr Einstellungen - Tagesabschluss - Anzahl TSE Dateien auf iPad: z.B. den Wert 10
Um nicht bis zum nächsten Tagesabschluss zu warten kann der TSE Wartungscode 744 ausgeführt werden.


WICHTIG: dies betrifft nur die *.tar Dateien aus der täglichen Sicherung des TSE Chips

Im Zweifel bucht bitte einen Support!

STAND 21.3.2022

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