WICHTIGE INFORMATIONEN
Corona Regeln zur MWSt
In Deutschland gab es während der Corona-Zeit mehrere temporäre Umsatzsteuerregelungen für die Gastronomie.
1. Allgemeine Corona-Mehrwertsteuersenkung (alle Branchen)
Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020:
| Normaler Satz | Corona-Satz |
|---|---|
| 19 % | 16 % |
| 7 % | 5 % |
Das galt grundsätzlich für fast alle Waren und Dienstleistungen.
2. Sonderregelung für Gastronomie / Speisen
Für Speisen im Restaurant (nicht Getränke) galt zusätzlich eine verlängerte Reduzierung.
Zeitraum
01.07.2020 bis 31.12.2023
Steuersätze für Speisen
| Zeitraum | MwSt. auf Speisen |
|---|---|
| bis 30.06.2020 | 19 % |
| 01.07.2020 – 31.12.2020 | 5 % |
| 01.01.2021 – 31.12.2023 | 7 % |
| ab 01.01.2024 | wieder 19 % |
Getränke
Getränke waren fast immer anders behandelt:
| Zeitraum | Getränke |
|---|---|
| bis 30.06.2020 | 19 % |
| 01.07.2020 – 31.12.2020 | 16 % |
| ab 01.01.2021 | wieder 19 % |
Wichtig für Kassensysteme / DSFinV-K
Gerade 2020/2021 gab es dadurch viele Mischfälle:
- Speisen = 5 % bzw. 7 %
- Getränke = 16 % bzw. 19 %
- TakeAway teilweise dauerhaft 7 %
- Inhouse vs. Außer-Haus unterschiedlich
- Umbuchungen / moveItem / Tischwechsel problematisch
Deshalb tauchen in alten Journalen häufig diese Werte auf:
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| 5,00 | Corona-Reduzierung 2020 |
| 7,00 | reduzierte Gastro-Speisensteuer |
| 16,00 | temporärer Corona-Regelsatz |
| 19,00 | normaler Regelsatz |
Deine Beispielzeile vom 10.05.2021 mit 7,00 passt daher zeitlich exakt zur reduzierten Gastro-Steuer für Speisen.
EPSON Drucker Red Direktive ab August - Jetzt dringend Treiber updaten!
Dringende Druckertreiber-Updates wegen RED-Richtlinie erforderlich!
Alle Geräte mit eingebauter Funktechnologie, die ab dem 01.08.2025 in den europäischen Markt importiert werden, müssen Vorgaben zur Cyber-Sicherheit aus dem Funkanlagengesetz einhalten. Da viele Epson Produkte Bluetooth, LAN oder Wi-Fi standardmäßig, bzw. optional unterstützen, wurden diese Drucker angepasst.
Dementsprechend besteht für Sie dringender Handlungsbedarf beim Update der Druckertreiber. Bitte beachten Sie, dass die ersten Geräte mit aktualisierter Firmware kurz vor der Auslieferung stehen und somit nur funktionieren werden, wenn ein Treiber-Update vorgenommen wird.
Je nachdem, wie Sie die Drucker ansteuern, sind darüber hinaus weitere Schritte erforderlich.
Folgende Modelle sind betroffen:
✔ TM-T88VII
✔ TM-m30II/TM-m30III-Serie
✔ TM-m50/50II
✔ TM-P20II + TM-P80II
✔ TM-T20IV (Ethernet-Modell)
✔ TM-H6000VI
✔ TM-L100 (Ethernet-Modell)
Bei Fragen bucht bitte einen Support! (Kostenpflichtig)
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu
erstatten.
d.h. Die Anmeldung kann bis zum 31.7.2025 erfolgen!
Supportaufwand ca. 1 Stunde
Voraussetzung Gültige ELSTER Anmeldung
Benötigte Informationen der roc.Kasse Kassenanmeldung
Datei:FAQ-Ausfuellanleitung.pdf
Datei:2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf
Häufige Abstürze der roc.Kasse
aktuell liegt dies meist das der Speicher des iPAd vollläuft.
Ursache: Die vielen .tar Dateien auf dem iPad.
Erste Abhilfe: alte *.tar Dateien vom iPad entfernen.
Ab der roc.Kasse 1.42 - 2019 kann in den Einstellungen ein Wert definiert werden um automatisch beim Tagesabschluss ältere .tar Dateien zu entfernen.
Hinweis: Einstellungen - Mehr Einstellungen - Tagesabschluss - Anzahl TSE Dateien auf iPad: z.B. den Wert 10
Um nicht bis zum nächsten Tagesabschluss zu warten kann der TSE Wartungscode 744 ausgeführt werden.
WICHTIG: dies betrifft nur die *.tar Dateien aus der täglichen Sicherung des TSE Chips
Im Zweifel bucht bitte einen Support!
STAND 21.3.2022